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ECUADOR IN SÜDAMERIKA
Ecuador ist ein wahres Paradies für Vogelbeobachter! Extra für Sie haben wir einige Spezialprogramme mit der Hilfe von Ornithologie-Experten zusammengestellt. |

1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Ecuador & Galapagos Reisen den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, fernschriftlich, mündlich, telephonisch oder durch elektronische Medien (e-mail) erfolgen.
Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ecuador & Galapagos Reisen zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
2. Bezahlung
Um die Tour fest zu buchen, ist eine Anzahlung in Höhe von 150.00 Euro pro Reiseteilnehmer erforderlich. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt überwiesen werden. Bei Galapagos Reisen, ist eine Anzahlung in Höhe von 300.00 Euro pro Reiseteilnehmer erforderlich. Der Gesamtbetrag spätestens 60 Tage vor Reiseantritt überwiesen werden. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Ecuador & Galapagos Reisen von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.
3. Von Ecuador & Galapagos Reisen zu erbringende Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt sowie aus den hieraus Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Ecuador & Galapagos Reisen behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen aus den Prospektbeschreibungen während der Reise sind aufgrund der Art einer Trekking-, Erlebnis- oder Abenteuerreise jederzeit möglich, da aufgrund von Strassenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür u.a. der in der Prospektbeschreibung angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Prospektausschreibungen stellen insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
4. Kostenänderungen
4.1 Leistungs- und PreisänderungenEcuador & Galapagos Reisen ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass Ecuador & Galapagos Reisen die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.
4.2 Sonderkosten5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1 Rücktritt vor Reiseantritt
Ecuador & Galapagos Reisen kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
5.2 Rücktritt nach Reiseantritt
Ecuador & Galapagos Reisen kann nach Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Ecuador & Galapagos Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt Ecuador & Galapagos Reisen, so behält Ecuador & Galapagos Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; Ecuador & Galapagos Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ecuador & Galapagos Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der Beträge, die Ecuador & Galapagos Reisen von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird Ecuador & Galapagos Reisen durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann Ecuador & Galapagos Reisen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Ecuador & Galapagos Reisen kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze massgeblich:
a) |
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt |
5% |
ab 44. bis 21. Tag vor Reiseantritt |
20% |
|
ab 20. bis 15. Tag vor Reiseantritt |
50% |
|
ab 14. Tag bis Abreisetag |
100% |
| b ) | bei Reisen, in denen mehrtägige Schiffahrten Bestandteil sind, gelten folgende Bedingungen: |
|
bis zum 50. Tag vor Reiseantritt |
10% |
|
ab 49. bis 40. Tag vor Reiseantritt |
30% |
|
ab 29. bis 31. Tag vor Reiseantritt |
50% |
|
ab 30. bis Abreisetag |
100% |
|
Ecuador & Galapagos Reisen kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn Ecuador & Galapagos Reisen keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Ecuador & Galapagos Reisen hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Ecuador & Galapagos Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Anmeldung von AnsprüchenLeistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Ecuador & Galapagos Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
Gerichtsstand ist Quito, Ecuador.
9. HaftungsbeschränkungEin Schadenersatzanspruch gegen Ecuador & Galapagos Reisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Bei Bergbesteigungen, Trekkings und Expeditionen ist zu beachten, dass gerade hierbei ein erhöhtes Unfallrisiko besteht (Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Flussfahrten, Flussdurchquerungen etc.), das auch durch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der eingesetzten Führer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme an Bergbesteigungen, Reittouren, Wildwasserfahrten, Radtouren, Wanderungen und Expeditionen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
10. Vertragsaufhebung bei aussergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Reise infolge aussergewöhnlicher Umstände, die Ecuador & Galapagos Reisen nicht zu vertreten hat (Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch Ecuador & Galapagos Reisen vom Reisevertrag zurücktreten bzw. kündigen. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen steht Ecuador & Galapagos Reisen eine wertentsprechende Entschädigung zu. Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung trägt Ecuador & Galapagos Reisen zur Hälfte, sonstige Mehrkosten sind vom Reiseteilnehmer zu übernehmen. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen. Selbstverständlich erstattet Ecuador & Galapagos Reisen den bezahlten Reisepreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, wenn Ecuador & Galapagos Reisen die Verträge mit seinen Leistungsträgern stornieren kann.
11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern Ecuador & Galapagos Reisen dies technisch möglich ist, wird es den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13. Reiseveranstalter
Ecuador & Galápagos Reisen S.d.H.
Wilson E 764 y Diego de Almagro
Quito, Ecuador
Tel. 00593-9-5603379
Fax 00593-2-2561132
e-mail: info@ecuador-galapagos-reisen.de
Internet: www.ecuador-galapagos-reisen.de